Hühner und Recht
 
 
 
Wer Hühner hält, muss diese beim Veterinäramt des Landkreises, in dem er lebt, anmelden. Das gilt nicht nur für Erwerbslandwirte, sondern für jeden Hobbyhalter, unabhängig davon, wie viele Tiere er in seinem Garten hält. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Hühner, sondern für alle Nutztiere.
 
Grundlage für die Pflicht zur Anmeldung ist die
 
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
 
Hier ist der entsprechende Paragraf im Wortlaut:

§ 26 Anzeige und Registrierung

(1) Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort im Sinne des Satzes 1.

Es spielt dabei ausdrücklich keine Rolle, ob man nur zwei oder drei Hühner zur Selbstversorgung mit Eiern hält, eine Hobbyzucht mit 20 Hühnern hat oder als Erwerbslandwirt mehrere tausend Lege- bzw. Masthybriden hält. Diese gesetzliche Regelung ist den meisten Hobbyhaltern nicht bekannt. Auch wir wussten davon nichts. Wir wohnen in einem kleinen Dorf. Landwirte haben uns fälschlicherweise berichtet, dass man Hühner nur beim Veterinäramt anmelden muss, wenn man mehr als 20 Tiere hält. Erst durch einen Tierarzt haben wir von der Pflicht zur Anmeldung erfahren. Die Anmeldung ist unproblematisch und gebührenfrei. Das Veterinäramt des Kreises Düren hat sie telefonisch entgegen genommen.

Vom Veterinäramt haben wir mit der Post einen Anmeldebogen für die Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erhalten. Dort mussten wir unsere Hühner ebenfalls melden. Kleinbestände bis 50 Hühner kosten in Nordrhein-Westfalen zehn Euro pro Jahr. Im Seuchenfall erhält der Halter eine finanzielle Entschädigung, wenn die Tiere auf Anweisung des Veterinäramtes getötet werden müssen, um eine Ausbreitung der Infektionskrankheit (z. B. Vogelgrippe) zu vermeiden.

Wer Deutsche Sperber hält, sollte dies dem Veterinäramt bei der Anmeldung der Tiere mitteilen. Die "Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)" nennt in Anlage 1 30 Hühnerrassen (darunter den Deutschen Sperber), die vom Aussterben bedroht sind. Für diese Rassen gibt es beim Ausbruch von Infektionskrankheiten innerhalb eines Sperrbezirks unter Umständen mildere Maßnahmen als die unmittelbare Tötung der Tiere.

 

Impfpflicht gegen Newcastle

Der Gesetzgeber schreibt außerdem eine Impflicht gegen die gefährliche Newcastle-Krankheit vor. Die galt bis 1993 nur für Bestände ab 200 Tieren. Weil die Infektionskrankheit immer wieder bei Hobbyhaltern ausbrach, müssen seitdem auch Kleinbestände alle drei Monate geimpft werden. Der Impfstoff wird über das Trinkwasser verabreicht. Die Mitgliedschaft in einem Rassegeflügelverein ist alleine deshalb schon sinnvoll, weil diese Vereine die nicht ganz unkomplizierte Impfung durch einen Tierarzt gemeinsam organisieren. Die Kosten für die Impfung sind relativ gering.

 

Zurück!